BLOW! by WMC
31. August & 1. September 2024

BLOW! 2021

UPDATE: BLOW! by WMC 2021 wird eintägiges Gratiskonzert.

Festivallocation

BLOW! findet 2021 unter den Bäumen des idyllischen Stadtparks von Kerkrade in Zentrumsnähe statt.

Verzehrbons

Verzehrbons à € 2,50 für BLOW! by WMC Kerkrade sind während des Festivals an zwei Verkaufsstellen im Stadtpark erhältlich. In jedem Ticket sind Verzehrbons inbegriffen, die am Einlass bei Vorzeigen eines gültigen Tickets ausgegeben werden. Zu einem Wochenendticket erhält man jeden Tag beim Betreten des Festivalgeländes auf Vorzeigen des Tickets für den jeweiligen Tag (für jeden Tag gibt es ein separates Ticket) zwei Verzehrbons.

Die Verzehrbons sind während des Festivals gültig. Verzehrbons, die zu einem Ticket ausgegeben wurden, sind nicht eintauschbar.

Zeiten

Freitag
18:00 bis 00:00 Uhr

Samstag
14:00 bis 00:00 Uhr

Sonntag
11:00 bis 18:00 Uhr

Corona

Wir wissen noch nicht genau, welche Corona-Schutzmaßnahmen Anfang September gelten werden. Sobald dazu mehr bekannt ist, lassen wir euch über die Website, Social Media und Newsletter wissen, was das für BLOW! und euren Festivalbesuch bedeutet. Natürlich halten wir uns an die staatlichen Richtlinien (der Niederlande). Sicherheit geht vor.

Öffentlicher Personennahverkehr

Kerkrade ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Der Bahnhof liegt circa 10 Gehminuten vom Stadtpark entfernt. Reiseplanung und aktuelle Abfahrtszeiten unter 9292ov.

Barrierefreiheit

Das Gelände ist barrierefrei.

Sicherheit

BLOW! legt viel Wert auf die Sicherheit der Besucher. Dazu kannst du selbst einen großen Beitrag leisten.

Bleib bei Vorfällen ruhig und bringe immer erst dich selbst in Sicherheit. Leiste den Anweisungen der Mitarbeiter und der Polizei Folge. Telefoniere nicht und benutze nicht das Internet, damit das Netz nicht überlastet wird. Achte darauf, dass du immer weißt, wo sich die nächstgelegenen Fluchtwege befinden.

Erste Hilfe

Wie bei jeder Veranstaltung sind auch bei unserem Programm jederzeit Sanitäter vor Ort.​

Kein Alkohol < 18

Besuchern unter 18 Jahren ist es nicht erlaubt, alkoholische Getränke zu kaufen und/oder zu konsumieren. Auf Verlangen des Barpersonals, des Sicherheitsdienstes oder anderer befugter Personen musst du deinen Personalausweis vorzeigen können.

Hausordnung

Artikel 1

Das Betreten des Veranstaltungsgeländes und der Besuch der Veranstaltung erfolgen ganz auf eigenes Risiko. Die Veranstalter sind nicht für eventuelle Vorfälle, Verletzungen oder Sachschäden verantwortlich. 

Artikel 2

Anweisungen der Veranstalter, des Sicherheitsdienstes oder der Hilfsdienste müssen stets befolgt werden. Die Veranstalter, der Sicherheitsdienst und die Hilfsdienste haben jederzeit das Recht, Personen den Zutritt zu verweigern oder sie des Veranstaltungsgeländes zu verweisen bzw. sie vom Veranstaltungsgelände zu führen. 

Artikel 3

Besucher können bei der Einlasskontrolle einer Visitation und/oder Taschenkontrolle unterzogen werden. Falls jemand damit nicht einverstanden ist, behalten die Veranstalter sich das Recht vor, ihr/ihm den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern. 

Artikel 4

Die Veranstalter/der Sicherheitsdienst können Besucher dazu auffordern, sich auszuweisen. Falls sich jemand nicht ausweisen kann, sind die Veranstalter dazu befugt, ihr/ihm den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern.

Artikel 5

Wer eine Straftat begeht, wird von den Veranstaltern oder dem Sicherheitsdienst der Polizei übergeben.

Artikel 6

Folgendes darf nicht mitgebracht werden:

  • Alkoholische Getränke
  • Flaschen, Dosen und Glaswaren
  • Weiche und harte Drogen
  • Laserpointer
  • Drohnen
  • Feuerwerk
  • Taschenmesser, Besteck, Scheren und Ketten
  • Waffen.

 

Artikel 7

Gewalttätiges Verhalten, Diskriminierung und unerwünschte Intimitäten welcher Form auch immer werden nicht toleriert.

Artikel 8

Das Tragen von die Atmosphäre negativ beeinflussender Kleidung ist verboten.

Artikel 9

Die Besucher müssen sich über die Fluchtwege informieren, die bei Vorfällen benutzt werden müssen.

Artikel 10

Bei vermuteter Trunkenheit können die Veranstalter Besuchern den Zutritt auf das Veranstaltungsgelände verweigern oder sie des Veranstaltungsgeländes verweisen bzw. sie vom Veranstaltungsgelände führen.

Artikel 11

An Personen unter 18 Jahren werden keine alkoholischen Getränke verkauft. Im Zweifelsfall wird das Vorzeigen eines Ausweises verlangt. Auch Weiterverkauf von Getränken an Minderjährige ist strengstens verboten. 

Artikel 12
Es können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden. Mit dem Betreten des Geländes geben die Besucher den Veranstaltern stillschweigend ihre Zustimmung zum Aufnehmen, Vervielfältigen und Veröffentlichen von Fotos und Videos und zur Nutzung der Aufnahmen seitens der Polizei und/oder zu Werbezwecken.

Artikel 13

In Fällen, die durch diese Regeln nicht abgedeckt sind, ist das Urteil der Veranstalter maßgeblich.

Artikel 14

Während BLOW! by WMC gilt die niederländische Gesetzgebung.

Artikel 15

Foto-, Film- und Aufnahmegeräte sind auf dem Gelände nicht gestattet. Diese werden eingezogen und können nach Ablauf der Veranstaltung wieder abgeholt werden.

Partners